Re:Re: Betriebsübernahme und Abfertigung

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#70578
Roland
Teilnehmer

Hallo eigner!

Möglich ist es (steuerlich) grundsätzlich schon, meines Erachtens sind aber (auch) in diesem Falle die RZ 1070 und 1070a aus den Lohnsteuer-Richtlinien zu beachten.

Arbeitsrechtlich würde ich diese Frage im Rahmen einer Beratung klären (z.B. Wirtschaftskammer), tendenziell würde ich sagen, dass es grundsätzlich möglich ist.

LG