Re:Re: Betriebsübergang AVRAG?

Startseite Foren Sonstiges Betriebsübergang AVRAG? Re:Re: Betriebsübergang AVRAG?

#71450
Sekretaer
Mitglied

Konni!

Auf Alle Fälle Betriebsübergang nach der europäischen Richtlinie, die im AVRAG niedergeschrieben ist. Dabei übernimmt der neue DG alle Rechte und Pflichten. Ferner ein Jahr keine Kündigung die aufgrund des Betriebüberganges zurückzuführen ist. Es tritt die Eintrittsautomatik ein

LG