Re:Re: Berechnung Jahressechstel

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#71742
Martin
Teilnehmer

servus!

in der regel werden die sonderzahlungen nicht dem jahressechsel hinzugerechnet.
aber es kann eine ausnahme geben:
wenn die sz monatlich zusammen mit dem laufenden gehalt ausbezahlt werden, sind sie
LSt laufende bezüge und erhöhen das J-6tel und
SV bleiben sie SV-SZ.

in welcher konstellation wäre das nützlich?
1.
damit die monatlich ausbezahlten sonderzahlungen (=Urlaubs- und Weihnachtsgeld) das jahressechstel in die höhe treibt.
mit dem höheren j-6tel kann mehr steuerbegünstigt bei einem zusätzlichen jahresbonus abgerechnet werden.

2.
wenn das UZ und WR monatlich ausbezahlt wird, ist die monatliche SZ-Bemessungsgrundlage gering. So fällt i.d.R. auch kein Arbeitslosenversicherungsbeitrag vom SZ-Betrag an.