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25. September 2010 um 8:23 Uhr
#71957
Mimi
Teilnehmer
Guten Morgen Roland!
Danke für die schnelle Antwort, die sehr hilfreich war.
Der Dienstnehmer ist 21 Jahre in der jetzigen Firma, war aber vorher noch ca. 5 Jahre in 2 anderen Firmen beschäftigt. Allerdings ist das länger her, vor Eintritt in die jetzige Firma war er ca. 10 Jahre selbständig. Kann ich dann trotzdem diese Vorzeiten anrechnen = 12/12 mit 6 %, auch wenn zwischen den Arbeitsverhältnissen beschäftigungsfreie Zeiten sind (ohne Abfertigungsanspruch)?
Das jetzige Gehalt von € 2.430,– wäre ohne Herabsetzung der Arbeitszeit seit 1.1.2010.
Nochmals danke für die kompetente Hilfe und ein schönes Wochende
Mimi