Re:Re: Berechnung einer Dienstwohnung

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#71913
Roland
Teilnehmer

Hallo Marie!

Der fremdübliche Wert ist nur dann zu beachten, wenn er wesentlich vom Richtwert abweicht – das ist relativ selten.
Die ortsüblichen Werte können im Immobilienpreisspiegel (Fachgruppe Immobilienhändler WKO) eingesehen werden.

Bitte vergiss nicht den 20%igen Betriebskosten-Abschlag bei deiner Richtwert-Berechnung!

LG