Re:Re: Berechnung Abfertigungshöhe – GfB und Teilzeitbeschäftigung

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#71413
ingridB
Teilnehmer

Hallo nochmals,
die Problematik ist jetzt wirklich schon recht komplex, aber vl kann ich ein paar Antworten doch geben.

Ich glaube der erneute Wechsel in ein nun wieder befristetes DV ist problematisch, denn dieses unbefristete DV entstand doch erst nach einem Befristeten. Dazu kann ich leider nichts Definitves sagen.

Nachdem keine MV-Beiträge bezahlt wurden, kommt man – denke ich – auch bei bestem Willen nicht mehr in die MV hinein. Also gehen wir von einem ALT-Fall aus.

Abfertigung ALT wird bei den entsprechenden Beendigungsgründen fällig. Einer davon lautet: Zeitablauf. Was hier m. E. der Fall wäre.

Basis für die Abfertigung ALT ist immer der letzte Bezug.
Eine niedrigere Abfertigung würde der DN zurecht nicht akzeptieren.

Ich hoffe, ich konnte ein wenig helfen.
LG
Ingrid