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Hallo Ingrid!
Vielen Dank wiederum für deine raschen Infos, weiss ich sehr zu schätzen!
Ich weiss, ist ’ne nicht ganz alltägliche Situation, eben daher – wie gesagt – bedarf es genauer Vorbereitung 😉
Hab mich nun auch noch bei der AK erkundigt –> Laut AK ist die Erhöhung der Wochenarbeitszeit „lediglich“ als ergänzender Teil des DV anzusehen / schriftlich auszuführen, d.h. der „unbefristete Basis-Dienstvertrag“ ändert sich dadurch in keinster Weise, da nach Ablauf der Befristung (zum Jahresende) automatisch wieder auf 20 Wochenstunden zurückgestuft würde. Sämtliche Abfertigungsansprüche blieben dadurch ergo dieselben.
Jedoch müsste man schlussendlich – bei Ausscheidenswunsch, zB. eben zu Jahresende – eine einvernehmeliche Lösung bzw. eine Dienstgeberkündigung erreichen um die Abfertigung auch ausbezahlt zu bekommen…
Gibts’s Gegenstimmen / Ergänzungen dazu?!?!
Liebe Grüße