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17. April 2008 um 1:03 Uhr
#69177
Teilnehmer
Hallo lichtpinsel!
Nachdem der Änderungswunsch vom Dienstnehmer ausging, sehe ich das Teilzeitentgelt als Basis für die Abfertigung.
Eventuell kv-liche Regelungen bzw. AVRAG-Abfertigung beachten (siehe dazu Ortner: PV in der Praxis, Stand 1.1.2008, Seite 917 – 918)!
LG