Re:Re: Beispiel zu Gehaltspfändung

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#71449
ingridB
Teilnehmer

Also auf der Drittschuldnererklärung für die Unterhaltsexekution gibt es zwei vorrangige Exekutionen. An erster Stelle die Telefonkosten, danach das Versandhaus.
Exekutiert wird in erster Linie für die Telefonkosten; nur den Unterschiedsbetrag zwischen „normalem Existenzminimum“ und dem Erhöhten für Unterhaltsexekutionen wird für die Unterhaltsrückstände verwendet. (Vorrangig ist hier der laufende Unterhalt, dann erst werden Unterhaltsrückstände abgebaut.)

Zur Berechnung der zu exekutierbaren Beträge holst du dir am Besten die Tabellen aus dem Internet.
Vl klappt der folgende Link

http://www.justiz.gv.at/internet/file/2c9484852308c2a60123ec387738064b.de.0/informationsbroschuere_fuer_arbeitgeber_als_drittschuldner_inkl_tabellen_012010.pdf

Und vl findest du dort auch noch einige Antworten auf deine Fragen. Und wenn´s garnicht geht, dann hat es sich bewährt meiner Meinung nach – bei verzwickten Fällen – direkt den zuständigen Gerichtspfleger anzurufen. Zumeist ist man bei den Gerichten sehr hilfsbereit.

LG
Ingrid