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7. Mai 2010 um 10:57 Uhr
#71594
Gerhartl
Teilnehmer
Liebe Silvia,
ich sehe drei Möglichkeiten: Den behinderten Arbeitnehmer wegen Dienstunfähigkeit entlassen (bei sehr lang dauerndem Krankenstand), die Zustimmung des Behindertenausschusses zur Kündigung beantragen oder dem Arbeitnehmer eine Karenzierung für die Dauer des bezuges der Invaliditätspension abzubieten.