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25. April 2008 um 18:25 Uhr
#69218
Teilnehmer
Hallo.
Das alles gilt aber nur wenn der Urlaub nach dem 30. Tag angetreten wird,und danach wieder ins Ausland zurückkehrt.
Ebenso für Krankenstände.
Ebenfalls gilt es für ,im Ausland erarbeiteten ZA.