Re:Re: begünstigte Auslandstätigkeit § 3

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#69218
IT-Techniker
Teilnehmer

Hallo.
Das alles gilt aber nur wenn der Urlaub nach dem 30. Tag angetreten wird,und danach wieder ins Ausland zurückkehrt.
Ebenso für Krankenstände.
Ebenfalls gilt es für ,im Ausland erarbeiteten ZA.