Re:Re: begünstigt Behinderte

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#72856
JB1
Teilnehmer

Hallo Claudia,

die dauerhafte Zuweisung einer anderen als der ursprünglich vereinbarten Tätigkeit kann nur einvernehmlich erfolgen. Dass es sich um eine begünstigt behinderte Person handelt spielt hier mE keine Rolle – außer sie kann die neue Tätigkeit schon aufgrund der Behinderung nicht ausüben.

LG Julia