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19. September 2011 um 9:56 Uhr
#72856
JB1
Teilnehmer
Hallo Claudia,
die dauerhafte Zuweisung einer anderen als der ursprünglich vereinbarten Tätigkeit kann nur einvernehmlich erfolgen. Dass es sich um eine begünstigt behinderte Person handelt spielt hier mE keine Rolle – außer sie kann die neue Tätigkeit schon aufgrund der Behinderung nicht ausüben.
LG Julia