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9. Dezember 2008 um 22:58 Uhr
#69955
Teilnehmer
Hallo oest!
Das ist auch nicht eindeutig geregelt.
Zur Beurteilung will ich aber anmerken, dass bei Erwachsenen sicher ein strengerer Maßstab (als z.B. bei Kindern) angesetzt werden kann, ob es tatsächlich notwendig ist, dass die Gattin oder der Gatte den „Pflegebedürftigen“ zum Arzt und wieder zurück fahren muss.
Im Normalfall (ohne jetzt allerdings den konkreten Fall zu kennen, denn darauf kommt es immer an) würde ich daher einen Freistellungsanspruch verneinen –> persönliche Meinung!
LG