Re:Re: Beg.behinderte Eigenschaft

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#72396
brigitte
Teilnehmer

Hallo,

ich haben ebenfalls von einem DN einen Behindertenpass, auf dem folgendes steht: „Der Inhaber des Passes gehört dem Personenkreis der begünstigen Behinderung im Sinn des Behinderteneinstellungsgesetzes an“.Dieser DN wurde auch bei der Vorschreibung der Ausgleichstaxe berücksichtigt. Bedarf es für die LNK-Befreiung trotzdem noch einen Feststellungsbescheid?

LG
Brigitte