Startseite › Foren › Personen mit besonderer Behandlung › Beg.behinderte Eigenschaft › Re:Re: Beg.behinderte Eigenschaft
26. Januar 2011 um 10:08 Uhr
#72396
brigitte
Teilnehmer
Hallo,
ich haben ebenfalls von einem DN einen Behindertenpass, auf dem folgendes steht: „Der Inhaber des Passes gehört dem Personenkreis der begünstigen Behinderung im Sinn des Behinderteneinstellungsgesetzes an“.Dieser DN wurde auch bei der Vorschreibung der Ausgleichstaxe berücksichtigt. Bedarf es für die LNK-Befreiung trotzdem noch einen Feststellungsbescheid?
LG
Brigitte