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25. Januar 2011 um 23:21 Uhr
#72391
Teilnehmer
Hallo Rich,
die Begünstigungen des Behinderteneinstellungsgesetzes (einschließlich Kündigungsschutz) gelten nur dann, wenn der Behinderte einen Feststellungsbescheid hierüber hat (§ 14 Behinderteneinstellungsgesetz). Der Behindertenpass allein reicht nicht aus.
LG
Mathias