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13. März 2012 um 8:09 Uhr
#73177
Roland
Teilnehmer
Hallo Birgit!
Befristung = sachlich gerechtfertigt, da im Interesse der Arbeitnehmerin.
Meldung ans AI würde ich machen.
Wenn sie in den vorzeitigen Mutterschutz geht (Bestätigung Amts- oder AI-Arzt), hat sie Anspruch auf Wochenhilfe / GKK.
LG