Re:Re: Beendigung DV – unb.vorz.Austritt

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catwisel11
Teilnehmer

Natürlich ist mir bewußt, dass es mögl. sein kann, dass der DN krank ist. Daher wird ihm auch ein Schreiben zugesandt, in dem ihm mitgeteilt wird, dass er nicht erreichbar ist und er wird gebeten sich innerhalb einer Frist bei uns zu melden, damit wir klären können, wieso er z.b. einfach während der Arbeitszeit von der Baustelle verschwunden ist oder aber einfach nicht mehr zur Arbeit erscheint.

Leider ist das Problem dahingehend, dass ich, da der Arbeiter einfach „verschwindet“, mit der Beschäftigerfirma Probleme habe.

Meine Frage ist nunmehr: Auflösung in der Probezeit muss doch dem Dienstgeber bekannt gegeben werden. Ich als Dienstgeber bin ja auch verpflichtet meinem Arbeitnehmer die Beendigung im Probemonat mitzuteilen. Einfach also von der Baustelle zu verschwinden oder nicht zur Arbeit zu erscheinen, sich nicht zu melden und auch nicht mehr erreichbar zu sein, ist meiner Ansicht nach keine Auflösung im Probemonat.