Re:Re: Baugewerbe/Arbeiter

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#70604
Mathias
Teilnehmer

Hallo Naddel,

zum Thema BUAK:

Die BUAK verwaltet für die Bauarbeiter die Urlaubs- und Abfertigungsansprüche. Außerdem zahlt die BUAK an die Baufirmen die Vergütung für Schlechtwetterentschädigung und den Ersatz der Winterfeiertagsvergütung.

Jede Baufirma zahlt für Ihre Bauarbeiter monatlich Zuschläge für Urlaub und Abfertigung (in den Monaten April bis November auch einen Zuschlag für Winterfeiertage) an die BUAK. Wenn der Arbeiter die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt und auf Urlaub geht, zahlt die BUAK das Urlaubsentgelt und den Urlaubszuschuss bzw. irgendwann auch die Abfertigung aus. Endet das Dienstverhältnis mit dem Bauarbeiter, bekommt dieser nie eine Urlaubsersatzleistung, denn sein Urlaubsanspruch bleibt bei der BUAK erhalten und kann später bei einem anderen Dienstgeber konsumiert werden. Deshalb kann es auch vorkommen, daß ein Bauarbeiter gerade erst eingetreten ist und dann 5 Wochen auf Urlaub geht, weil der Arbeiter in der BUAK von früheren Arbeitgebern entsprechende Ansprüche angesammelt hat.

Von der BUAK bekommst Du jeden Monat die Zuschlagsvorschreibung (für den abgelaufenen Monat) und eine Arbeitermeldeliste (für den laufenden Monat). Die Zuschlagsvorschreibung prüfst Du und gibst Sie an die Baufirma zum Bezahlen weiter. Die Arbeitermeldeliste ergänzt nach Du nach Ende des Monats (z.B. gehaltene Urlaubstage eintragen, Austritte eintragen) und schickst sie an die BUAK zurück. Bei Schlechtwetter reichst Du ebenfalls monatlich bei der BUAK einen Antrag auf Rückerstattung der Schlechtwetter-Entschädigung ein.

Will ein Bauarbeiter auf Urlaub gehen, reichst Du den Urlaub bei der BUAK ein, die Dir dann einen Bruttobetrag und einen Zuschlag für Nebenleistungen mitteilt. Der Bruttobetrag ist je zu 50 % Urlaubsentgelt und Urlaubszuschuß und entsprechend nimmst Du diese Beträge in die Lohnabrechnung hinein. Entweder die Firma hat ein Treuhandkonto, auf das die BUAK den Bruttobetrag überweist, oder die BUAK zahlt direkt an die Arbeiter. Im letzteren Fall mußt Du der BUAK den Nettobetrag ausrechnen und mitteilen und diesen Nettobetrag in der Lohnverrechnung als Aconto abziehen. Den Zuschlag für Nebenleistungen und die von der BUAK bei Direktauszahlung vom Bruttobetrag einbehaltenen Abzüge bekommt die Firma.

Für den Urlaub sind also immer zwei Arbeitsschritte erforderlich: vor dem Urlaub die Einreichung bei der BUAK und jeweils nach Ende eines Monats die Meldung der gehaltenen Urlaubstage in der Arbeitermeldeliste.

Wichtig ist, daß Du für jeden Arbeiter den richtigen KV-Stundenlohn ermittelst, weil alle Berechnungen der BUAK basieren hierauf. Den KV-Stundenlohn meldest Du der BUAK mit dem Eintritt bzw. bei evtl. Änderungen über die Arbeitermeldeliste. Ein evtl. höherer Ist-Lohn interessiert die BUAK nicht.

Statt die Meldungen in Papierform an die BUAK zu schicken, kannst Du Dich auch für das Portal der BUAK freischalten lassen und (fast) alles Online erledigen.

Zu den Zulagen:
Standardmäßig bekommt der Bauarbeiter monatlich seinen Stundenlohn, evtl. Überstunden + Zuschläge, evtl. Feiertagsentgelt, evtl. Schlechtwetterentschädigung für die Schlechtwetterstunden (60 % vom Stundenlohn) sowie auf jeden Fall Fahrtkostenvergütung für Fahrten zwischen Wohnung und Baustelle und Taggeld für Tage auf den Baustellen.

Ansonsten gibt es natürlich noch eine Vielzahl an Zulagen und Zuschlägen, die in Frage kommen. Aber welche und für wieviele Stunden, das muß Dir die Firma jeden Monat mitteilen. Die Höhe kannst Du dann jeweils im KV nachschlagen.

An Sonderzahlungen bekommen Bauarbeiter von der Firma nur das Weihnachtsgeld, das nach der im KV definierten Formel berechnet wird (den Urlaubszuschuß zahlt ja die BUAK).

Ich hoffe, das hilft Dir erst mal weiter.

Lieben Gruß
Mathias

P.S.: Bei der Anmeldung zur GKK den SW-Zuschlag nicht vergessen!