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2. Februar 2011 um 11:04 Uhr
#72423
Teilnehmer
Nein, damit entgeht man der BUAK-Pflicht nicht. Für die BUAK-Pflicht kommt nur auf die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit an, nicht darauf, wie jemand bei der GKK angemeldet ist. Die BUAK führt regelmäßig Kontrollen auf den Baustellen durch und wenn da ein Angestellter beim Mauern angetroffen wird, ist er für die BUAK kein Angestellter. Daher kann von solchen Experimenten nur abgeraten werden.