Startseite › Foren › Krankenstand › AUVA-Zuschuss nach Entgeltfortzahlung › Re:Re: AUVA-Zuschuss nach Entgeltfortzahlung
27. Dezember 2005 um 14:31 Uhr
#66402
Anonymous
Teilnehmer
Hallo Elise!
So eine Gemeinheit – die drücken sich schon wieder, wo’s geht.
Meiner Meinung nach müßte dieser 10tägige ‚Selbstbehalt‘ pro Erkrankung zählen (siehe § 4/(1) Z1 der Verordnung), d.h. hier vom 14. – 23.2. –> v. 24. bis 27.2. daher Anspruch auf Erstattung.
Aber scheinbar kann man immer alles beliebig auslegen?!?
LG Roland