Re:Re: AUVA-Zuschuss nach Entgeltfortzahlung

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#66402
Anonymous
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Hallo Elise!

So eine Gemeinheit – die drücken sich schon wieder, wo’s geht.
Meiner Meinung nach müßte dieser 10tägige ‚Selbstbehalt‘ pro Erkrankung zählen (siehe § 4/(1) Z1 der Verordnung), d.h. hier vom 14. – 23.2. –> v. 24. bis 27.2. daher Anspruch auf Erstattung.

Aber scheinbar kann man immer alles beliebig auslegen?!?

LG Roland