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30. Juli 2015 um 12:56 Uhr
#74123
the brain
Mitglied
Hallo helenajv,
ohne die Gleitzeitvereinbarung und auch die All In Vereinbarung zu kennen ist es nicht so einfach hier etwas zu sagen.
Wenn der Mitarbeiter über der SV HB verdient, ist ein solche Abrechnung leichter vertretbar. Unter der HB, würde ich mich vorher bei mehreren Stellen vergewissern.
Wenn die Stunden als echte Überstunden abgerechnet werden ist immer der aktuelle Gehalt und der aktuelle Überstundenteiler zu verwenden.
lg
hubert k.