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7. Dezember 2010 um 17:49 Uhr
#72205
Gaby
Teilnehmer
Danke – ich hab nämlich gelesen dass aus Sicht der SV – eben wegen mangelnder Zuordenbarkeit – die ausbezahlten Überstunden zum lfd. Bezug dazuzurechnen sind, aber aus Sicht der Lst. nicht.
Dachte die Lst. sieht es vielleicht als Sonderzahlung, weil ja mit einer Wiederkehr im nächsten Jahr zu rechnen ist – oder auch nicht, da ich ja nicht weiß, ob im nächsten Jahr ein Guthaben anfällt.
Ich nehm also deinen Text für mich und kenn mich aus.
Dank Dir!