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1. Februar 2009 um 22:53 Uhr
#70145
Teilnehmer
Hallo Ulli!
Der Eintritt in die Wochenhilfe ist nicht gleichbedeutend mit dem Ende des Dienstverhältnisses.
Also bitte mit der Auszahlung der freiwilligen Abfertigung warten, bis das DV tatsächlich gelöst wird, denn dann kann sie begünstigt ausbezahlt werden.
LG