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5. Oktober 2010 um 22:22 Uhr
#71994
Teilnehmer
Hallo Natascha!
Genau das war mein Gedankengang.
Nachdem der Anspruch schon zur Gänze ausgeschöpft ist, ist nach dem Aktualitätsprinzip die SZ nicht mehr in die ErUE einzurechnen.
Bemerkung: Wenn du den UZ bereits (sagen wir voll) ausbezahlt hast, ist sogar eine Rückverrechnung des zuviel ausbezahlten UZ möglich (bereits entschieden!).
LG
