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5. Oktober 2010 um 22:22 Uhr
#71994
Roland
Teilnehmer
Hallo Natascha!
Genau das war mein Gedankengang.
Nachdem der Anspruch schon zur Gänze ausgeschöpft ist, ist nach dem Aktualitätsprinzip die SZ nicht mehr in die ErUE einzurechnen.
Bemerkung: Wenn du den UZ bereits (sagen wir voll) ausbezahlt hast, ist sogar eine Rückverrechnung des zuviel ausbezahlten UZ möglich (bereits entschieden!).
LG