Re:Re: Austritt nach langem Krankenstand

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#71981
Roland
Teilnehmer

Hallo Natascha!

Hm, prekäre Frage.
Aber nachdem die ErUE nach dem ausständigen Urlaubsentgelt (Aktualitätsprinzip!) zu berechnen ist, würde ich die SZ nicht in ErUE reinnehmen.
Begründung: Der DN hat ja gar keinen Anspruch mehr auf Sonderzahlungen (außer wenn der KV ein Kürzungsverbot enthält, nach deinem Posting gehe ich aber davon nicht aus).

LG