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1. Oktober 2010 um 23:18 Uhr
#71981
Teilnehmer
Hallo Natascha!
Hm, prekäre Frage.
Aber nachdem die ErUE nach dem ausständigen Urlaubsentgelt (Aktualitätsprinzip!) zu berechnen ist, würde ich die SZ nicht in ErUE reinnehmen.
Begründung: Der DN hat ja gar keinen Anspruch mehr auf Sonderzahlungen (außer wenn der KV ein Kürzungsverbot enthält, nach deinem Posting gehe ich aber davon nicht aus).
LG
