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3. Oktober 2010 um 20:48 Uhr
#71986
N1981
Teilnehmer
Hallo Roland!
Verstehe ich Dich jetzt richtig, daß Du ihm überhaupt keine Ers. f. SZ geben würdest?? Nein…
UB und WR zahle ich ihm aliquot bis zum Zeitpunkt, wo KE 50% ausgeschöpft ist.
Danach hat er ja keinen Anspruch mehr und somit würde ich ihm auch bis zu diesem Zeitpunkt die Ers. f. SZ geben…..
Reden wir jetzt doch vom Gleichen??? Anscheinend steh‘ ich etwas auf der Leitung….
Danke für’s Mitdenken!
Liebe Grüße
Natascha