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25. Januar 2009 um 15:33 Uhr
#70103
Teilnehmer
Hallo Gerald!
Hast Du die komplette Dienstzeit nur in den USA verbracht? – NEIN.
Wenn ein Teil der Dienstzeit in Österreich, oder anderen Ländern war,
dann könnte das Kausalitätsprinzip auf die Besteuerung Deiner Abfertigung anzuwenden sein.
D.h. es ist den Ländern zuzurechnen, in welchen der Anspruch „erdient“ wurde.
Dies muß aber genau geprüft werden.
Ob Dir die günstige Besteuerung in Ö weiterhilft, hängt davon ab, wie dies dann an Deinem neuen Steuersitz gehandhabt wird. (angerechnet oder….)
Den Steuern kannst Du nur entgehen, wenn Du auf die Abfertigung verzichtest. ;))