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29. Juni 2008 um 11:39 Uhr
#69377
Teilnehmer
Liebe Waltraud!
Der Anspruch auf Urlaub entsteth auch während des Beschäftigungsverbots in der Schutzfrist.
Anspruch auf Abfertigung:
Nach 5 Jahren entsteht halber Abfertiugungsanspruch. (siehe Buch Personalverrechnung in der Praxis, Kapitel 33)
Der Austritt der DN-in muß innerhalb der Schutzfrist, bzw. wenn Karenz in Anspruch genommen wird, spätestens 3 Monate vor Ende der Karenz sein.