Re:Re: Austritt aus Anlass der Mutterschaft

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Martin
Teilnehmer

Liebe Waltraud!

Der Anspruch auf Urlaub entsteth auch während des Beschäftigungsverbots in der Schutzfrist.

Anspruch auf Abfertigung:

Nach 5 Jahren entsteht halber Abfertiugungsanspruch. (siehe Buch Personalverrechnung in der Praxis, Kapitel 33)
Der Austritt der DN-in muß innerhalb der Schutzfrist, bzw. wenn Karenz in Anspruch genommen wird, spätestens 3 Monate vor Ende der Karenz sein.