Re:Re: Aussetzungsvereinbarung

Startseite Foren Ende Dienstverhältnis Aussetzungsvereinbarung Re:Re: Aussetzungsvereinbarung

#73107
Roland
Teilnehmer

Hallo Thomas!

Nein, da hast du kein Problem, wenn du nicht mehr dorft anfängst.

Da eine Verpflichtung zum Ersatz eines Schadens aus der Nichterfüllung einer Wiedereinstellungsvereinbarung durch den AN gesetzlich ausgeschlossen ist (§ 9 Abs. 5 AlVG), hat die Nichteinhaltung der Vereinbarung oder der Nichtantritt der Arbeit nach einer Zusage lediglich die Folge, dass allenfalls noch offene Ansprüche aus dem beendeten Arbeitsverhältnis fällig werden (§ 9 Abs. 6 AlVG – OGH 8 ObS 20/06h = ARD 5816/7/2007, OGH 8 ObA 22/08f). Dies betrifft eine allenfalls gestundete Abfertigung.

LG