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1. Oktober 2014 um 8:27 Uhr
#73931
Teilnehmer
Wo ist der „Hauptarbeitsplatz“?
M.E. ist das der Wohnort. = STGKK. (Sachverhalt mit GKK abklären)
KommSt: Wien, da in Graz keine KommSt-Betriebsstätte (keine Verfügungsgewalt des Dienstgebers über die Wohnung des Dienstnehmers. Keine Vermietung an DG.)
Nur wenn Arbeitsplatz Wien, dann WGKK, nur dann auch U-Bahnabgabe
Dienstreisen + Diäten: Richtet sich nach Dienstort.
M.E. keine Dienstreisen zu Betriebsstätte in Wien. Achtung: das sind KM Wohnung-Arbeitsstätte. = Pendlerpauschale.
Dienstreisen zu Kunden, können wenn vom Wohnort angetreten, ab dort verrechnet werden.
