Re:Re: Außendienstmitarbeiter

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#70043
susannekern
Mitglied

Herzlichen Dank für die Klarstellung!

Da hat mich offensichtlich etwas irritiert, nämlich die Frage was überhaupt beurteilt wird.
1) Beurteilung, ob Reisekostenentschädigungen zustehen: Wenn die Fahrten überwiegend von der Wohnung aus beginnen –> dann beginnt dort die Dienstreise, damit auch die Diätenansprüche (bzw. ev. km-Geld, falls Benützung des Privat-PKWs)
2) Beurteilung, ob, bei Verwendung eines Dienstautos, ein Sachbezug anzusetzen ist: Wenn die Fahrten überwiegend von der Wohnung aus angetreten werden, dann gilt –> Wohnung zu Einsatzgebiet ist Dienstreise
3) Beurteilung, ob Anspruch auf PP besteht: Fahrt von Wohnung ins Einsatzgebiet ist wie Wohnung zu Dienstort, daher PP möglich, falls mit Privatauto gefahren wird. Eine Bezahlung des km-Geldes wäre dann bis zur Höhe des PP steuerpflichtig (denn wäre sonst doppelt) und darüber hinaus steuerfrei.
Zusammengefasst müsste das dann bedeuten: Für einen reinen Außendienst-MA sind alle Fahrten von zu Hause aus Dienstreisen, auch jene, einmal in der Woche, zum Betriebsstandort für „unwesentliche“ Tätigkeiten, welche nicht als Innendienst zu betrachten sind. Bzw., eine Dienstreise (von zu Hause aus) mit Zwischenstopp im Betrieb (egal wie lange dort verweilt wird) unterbricht die Dienstreise sind (durchgehend Diäten und kein Sachbezug). Auch durch einen Wechsel des Fahrzeuges am Betriebsstandort (Privatauto in Dienstauto) wird die Dienstreise nicht unterbrochen.
Habe ich das jetzt wirklich richtig verstanden?
Vielen Dank, Susanne