Re:Re: Außendienstmitarbeiter

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#70037
Roland
Teilnehmer

Hallo Susanne!

Du irrst in deiner ersten Annahme.
Der AD-Mitarbeiter ist auf Dienstreise.
Wenn z.B. der AD-MA ansonsten das Auto nie privat verwendet, wäre gar kein Sachbezug anzusetzen.

Wenn er in die Betriebsstätte fährt, nur um Unterlagen oder z.B. Warenmuster abzuholen bzw. abzugeben, dann ist das auch keine Privatfahrt.

LG