Re:Re: Außendienstmitarbeiter

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#70050
Roland
Teilnehmer

Hallo Susanne!

Die meisten Dinge sehe ich auch so.
Nur bei Punkt 3 stört mich folgende Aussage:

„Beurteilung, ob Anspruch auf PP besteht: Fahrt von Wohnung ins Einsatzgebiet ist wie Wohnung zu Dienstort, daher PP möglich, falls mit Privatauto gefahren wird. Eine Bezahlung des km-Geldes wäre dann bis zur Höhe des PP steuerpflichtig (denn wäre sonst doppelt) und darüber hinaus steuerfrei.“

Bei den Fahrten ins Einsatzgebiet handelt es sich nämlich trotzdem um Dienstreisen, somit keine Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, daher keine Pendlerpauschale.
Dafür kann das km-Geld steuerfrei (eigentlich: nicht steuerbar) ersetzt werden.

LG