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6. Dezember 2011 um 8:27 Uhr
#73027
Teilnehmer
Hallo nochmal!
Sorry, jetzt hat die Verwirrung bei mir ihren Höhepunkt erreicht! 🙂 und der Knoten wurde wohl soeben gelöst.
Der ITKV verweist auf den § 26 EstG und somit ist doch definitv die 12tel Regelung anzuwenden. 🙂
Lg, Nisahr