Re:Re: Auslandsdienstreisen KV Handel Zeitraum 1 Jahr

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#70572
IT-Techniker
Teilnehmer

Hallo.
Dein oben genannter Absatz,bezieht sich auf Inlandreisen,wo ja seit heuer auch die 183 Tage regel gilt.
Das zählt aber meines Wissens im Ausland nicht.Da ist das taggeld immer steuerfrei,nur Nächtigungsgelder obliegen einer nachweispflicht,und wenns nur der campingplatz ist.
Ich spreche aber von der Lohnsteuerbefreiung bei begünstigter Arbeit.Diese ist aber nur gegeben,wenn man länger als 30 ,zusammenhängende, Tage im Ausland ist,und normalarbeitszeit einhält.
Ich kann den Absatz gerade nicht finden,liegt am Firmen-PC.