Re:Re: Auslandsdienstreisen KV-Handel Tagsatz €26,40?

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#70311
SchwarzSab
Mitglied

hallo martin,

ich würde das wirklich so sehen, dass der KV keinen Mindestsatz für Auslandsdienstreisen vorschreibt.

D.h. die Sätze können zwischen Arbeitgeber & Arbeitnehmer vereinbart werden (wobei ich eine Vereinbarung für die komplette Firma für alle Mitarbeiter machne würde, damit nicht einer mehr und der andere weniger bekommt).

Als Richtsätze bzw. auf jeden Fall als Obergrenze für die Steuerfreiheit sieht der KV die Sätze gemäß der Reisegebührenvorschrift des Bundes vor.

Da hier jeder Satz über 26,40 Euro liegt kann natürlich auch vereinbart werden dass für Auslandssätze genau der gleiche Satz wie für Inlandssätze gezahlt wird.

Die Auslandsdienstreisen sind für die Reduzierung des Satzes der Inlandsdienstreisen ab dem 13. Tag meiner Ansicht nach nicht mit zu berücksichtigen.

lg sabine