Re:Re: Auslandsdienstreise-deutschland

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#70295
Martin
Teilnehmer

Liebe Corinna!

Je nachdem ob du die auslandstagsätze nach kalendertag oder 24 stunden regelung abrechnest, ergeben sich andere beträge.
z.b. nach 24 stunden regel und 1/3 Anspruch bei 5,8 und 12-24 Stunden
je nach kollektivvertrag und vereinbarung kann der anspruch auch anders geregelt sein.

d.h. 8 stunden österreich
51 stunden deutschland

das sind 2 x 24 stunden D € 70,60
und 11 stunden ö á 2,20

kann auch sein:
27/12tel von 35,30 D
und 8x 2,20 in Ö