Startseite › Foren › Dienstreise › Auslandsdienstreise-deutschland › Re:Re: Auslandsdienstreise-deutschland
12. März 2009 um 21:08 Uhr
#70295
Martin
Teilnehmer
Liebe Corinna!
Je nachdem ob du die auslandstagsätze nach kalendertag oder 24 stunden regelung abrechnest, ergeben sich andere beträge.
z.b. nach 24 stunden regel und 1/3 Anspruch bei 5,8 und 12-24 Stunden
je nach kollektivvertrag und vereinbarung kann der anspruch auch anders geregelt sein.
d.h. 8 stunden österreich
51 stunden deutschland
das sind 2 x 24 stunden D € 70,60
und 11 stunden ö á 2,20
kann auch sein:
27/12tel von 35,30 D
und 8x 2,20 in Ö