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12. September 2008 um 12:37 Uhr
#69598
Teilnehmer
Auslandsdienstreisebezüge sind normalerweise mit extra Vertrag grergelt,kommt auf den KV an.
Wenn nicht,dann gilt der Satz der Bundesbediensteten,je nach Einsatzland.
Diese sind aber steuerfrei,die 183 Tageregel bezieht sich nur aufs Nächtigungsgeld.
Bzw. wenn Nächtigungsgeld ausbezahlt wird,muss der DN nachweisen wo er genächtigt hat,denn schläft er zuhause,dann ist es steuerpflichtig.Detto am Wochenende,also 4xRechnung/3xNächtigungspauschel