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13. September 2008 um 17:05 Uhr
#69604
IT-Techniker
Teilnehmer
Wenn es dem DN zumutbar ist(120km) jeden tag nach Hause zu fahren,dann ja.
Aber dann gilt ja die Grenzgängerbestimmung wieder in Kraft.
Wenn er aber jedes Wochenende nach Hause fährt,sind die ausbezahlten Entschädigungen (Nächtigung) steuerpflichtig.
Für die 183Tage Regel gelten dann die 5 Tage im Ausland.