Re:Re: Auslandsdienstreise

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#69604
IT-Techniker
Teilnehmer

Wenn es dem DN zumutbar ist(120km) jeden tag nach Hause zu fahren,dann ja.
Aber dann gilt ja die Grenzgängerbestimmung wieder in Kraft.
Wenn er aber jedes Wochenende nach Hause fährt,sind die ausbezahlten Entschädigungen (Nächtigung) steuerpflichtig.
Für die 183Tage Regel gelten dann die 5 Tage im Ausland.