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12. September 2008 um 23:39 Uhr
#69601
D_Doris
Teilnehmer
Wenn ich also, wie in meinem Fall, keine Regelung im KV habe bzw. es keinen KV gibt, kann ich sämtliche Taggelder bis zu den Sätzen der Bundesbediensteten steuerfrei auszahlen?
Gibts dazu eine gesetzliche Grundlage?
Danke im Voraus
Doris