Re:Re: Auslandsdienstreise

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#68053
Sissi
Mitglied
Roland wrote:
Hallo Sissi!

Also da gibt es tatsächlich verschiedene Interpretationsmöglichkeiten.

Ich würde es aber so machen (Annahme: 24-Stunden-Regelung im Inland):

Gesamte DR = 1 voller Tag und 8 Stunden (8/12)
…. davon ADR Deutschland v. 26.2. 18.15 Uhr bis 27.2. 6 Uhr = 9 h 45 min. –> 2/3 Satz Deutschland
…. davon ADR Polen v. 27.2. 6 Uhr bis 27.2. 19.30 Uhr = 13 h 30 min. –> 1 voller Satz Polen

Rest für Inland = 0, da bereits alles im Ausland ausgeschöpft.

Verändern würde sich das Ergebnis noch, wenn im Inland Kalendertagsregelung gilt (noch 3/12 v. 26,40 für Inland).

M.E. liegt bei der Rückreise von Polen nach Deutschland bis zur Rückkehr Grenze Österr. eine DR nach Polen vor, weil Deutschland nur durchfahren wird. Könnte aber auch anders ausgelegt werden.(?)

Schöne Grüße

Hallo Roland,
danke für Deine Hilfe

L.G.
Sissi