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29. September 2009 um 23:19 Uhr
#70967
Teilnehmer
Hallo Nikolaus!
Definitiv kannst du bis zu 6 Monaten gem. § 26 Z 4 EStG die Diäten „nicht steuerbar“ auszahlen, da spielt der KV keine Rolle.
Für jene Wochenenden, an denen er nach Hause fährt, könntest du nicht steuerbare „Familienheimfahrten“ bezahlen, dafür an diesen Tagen keine freien Diäten!
Er bleibt in Ö steuer- und sv-pflichtig.
LG