Re:Re: Auslagenersätze „Sonderausgaben“ bei Auslandsdienstreise

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#69325
Roland
Teilnehmer

Hallo Bina!

Also, ich sehe diese Ausgaben des DN als Ausgaben, die er für seinen Arbeitgeber getätigt hat.
Da diese Ausgaben als Betriebsausgaben gelten sollten, ist meiner Meinung nach ein steuerfreier Kostenersatz möglich.
Wenn der DG nicht bezahlt, sollte auch ein Werbungskostenabzug möglich sein. Hier verweise ich auf die RZ 279 der LSt-RL 1. Satz:
„Da der Reisebegriff des § 16 Abs. 1 Z 9 EStG 1988 sich mit dem Reisebegriff des
§ 4 Abs. 5 EStG 1988 deckt (VwGH 11.6.1991, 91/14/0074), gelten die dazu getroffenen
Ausführungen für alle Einkunftsarten.“

Zur Sicherheit könnte man sich ja die Finanz wenden, welche Meinung die vertreten.

LG