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17. April 2013 um 18:58 Uhr
#73600
Martin
Teilnehmer
Das Ausfallsprinzip kann m.E. nicht umgangen werden falls die Prämie im KV steht.
Bei Einzelvertrag könnte der Wert der Vorjahresprämie auf 12 Monate umgelegt werden. Dann ist die Prämie aber nicht mehr von der Arbeitsleistung abghängig, sondern eine Fixprämie.