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27. Juni 2006 um 12:33 Uhr
#67034
Mitglied
[Hallo Gust!
Ich weiß nur, dass man die Sonderzahlungen nicht monatlich auszahlen darf. Es muß größer als ein Beitragszeitraum sein. Quartalsweise spricht sicher nichts dagegen.
Liebe Grüße
Tina