Re:Re: Aufrollung Überstunden

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#70842
Karin86
Teilnehmer

Hallo Roland,

danke für deine Antwort.

Ich habe bei der GKK nachgefragt. Dort ist mir erklärt worden, dass das Krankengeld immer von der letzten vollen Beitragsgrundlage berechnet wird (in diesem Fall vom April). Wenn ich nun Jänner bis März aufrolle, gibt es kein Problem.

Jetzt hab ich noch eine Frage: § 77 Abs. 3 EStG besagt, dass man die Lohnsteuer nicht mehr neu berechnen darf, wenn an den Dienstnehmer Krankengeld ausbezahlt wurde. Ist das in diesem Fall relevant oder hat das nur mit der Aufrollung aufgrund AVAB/AEAB etc. zu tun?

lg Karin