Re:Re: Aufrollung für vergange Kalenderjahre

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steve
Mitglied

Weiß nicht ob es dafür eine pauschal gültige Antwort gibt oder nicht, ich hab sowas mit meinem Lohn-Programm normalerweise mit Aufrollungen im fiktiven 13. Monat gemacht. Wir haben dabei zunächst immer die alten Lohnzettel storniern und die neuen dann nach der Aufrollung übermittelt. Je nachdem was mit der GKK vereinbart wurde dann meist auch noch die „Nachtrags“-BN für das fiktivie 13. Monat.