Re:Re: aufrollung des vorjahres

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andrea78
Teilnehmer

Hallo Ronnie,

ja arbeite nach dem Ortner-Buch. Unter Nachzahlung kann man die Versteuerung eh schön nachlesen. Meine Erläuterungen bezüglich des Abrechnungsvorganges ist nur eine Schilderung wie ich eine Nachzahlung mit unserem Lohnprogramm durchführen muß. Wie genau das bei eurem Lohnprogramm funktioniert ist ja wieder eine andere Geschichte…

Frohes Lohnverrechnen, lg Andrea