Re:Re: aufrollung des vorjahres

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andrea78
Teilnehmer

Hallo Ronnie!

Wenn du deine Sonderzahlung als Nachzahlung behandelst fährst du auf der sicheren Schiene.

Die zu versteuernden Bezüge müssen mit einer eigens angelegten Lohnart abgerechnet werden. Eben dass 1/5 steuerfrei belassen wird. Bei meinem Programm muß ich dann SV-DG-Anteil und den SV-Abzug im aktuellen Jahr händisch eingeben, dass dieser berücksichtigt wird, da die Lohnart nur lohnversteuert wird. Im Vorjahr gebe ich nur die SV-Bemessungsgrundlagen rein und zähle mir eben den DN-Anteil (lfd+SZ)+ den DG-Anteil (lfd+SZ) (der im Vorjahr auch auf dem Lohnkonto dann aufscheint) zusammen und ziehe den DN-Anteil im aktuellen Monat am Lohnzettel ab. Und den DG-Anteil erfasse ich auch, dass er dann am Buchungsbeleg für den Buchhalter aufscheint.

Liebe Grüße, Andrea