Re:Re: aufrollung des vorjahres

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ronnie
Teilnehmer

hallo andrea,
danke für deine hilfe/informationen!

ich habe mich bei einigen finanzämtern erkundigt, hier überwiegt die mehrheit der aussagen, dass dies nicht erlaubt sei. ferner habe ich bis dato keinen gesetzestext gefunden, in dem eine aufrollung des vorjahres erlaubt ist.

ich hätte mir die umsetzung auch so vorgestellt, dass die sozialversicherung im zu korrigierenden monat richtiggestellt wird u. BN/BGN korrigiert werden. doch was ist mit den zu versteuernden bezügen, wenn ich sie ins aktuelle monat zufließen lasse? bei nicht willkürlichen nachzahlungen soll ein fünftel steuerfrei sein!? wie soll dann das jahreskonto des vorjahres aussehen, wenn ich zwar die sv richtig berechne, aber die steuer im aktuellen jahr berechne?

lg ronnie